Kontrollwesen nach NIV 2002Erläuterungen zu den gesetzlich geforderten Installations-Kontrollen |
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Was ist neu ?
Die Netzbetreiber werden von der Pflicht zur Kontrolle der an ihr Netz angeschlossenen elektrischen Installationen entbunden.
Die Pflichten des Eigentümers von elektrischen Installationen werden präzisiert und teilweise neu bestimmt. So wird der Eigentümer verpflichtet, die technischen Unterlagen seiner Installationen (Installationsschema, Pläne, Betriebsanleitungen etc.) während der ganzen Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Zudem muss er bei Inbetriebnahme und danach in regelmässigen Abständen mit dem sogenannten Sicherheitsnachweis SiNa belegen, dass seine Anlagen den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die Netzbetreiber werden verpflichtet, die Eigentümer der an ihr Netz angeschlossenen elektrischen Anlagen zur Kontrolle der Sicherheit und Einreichung des entsprechenden Nachweises aufzufordern.
Wer ist berechtigt, einen Sicherheitsnachweis zu erstellen ?
Es ist zu unterscheiden zwischen Anlagen, die neu erstellt, abgeändert oder erweitert werden und deren periodischer Überprüfung.
Neu erstellte, abgeänderte oder erweiterte Anlagen in reinen Wohnliegenschaften dürfen direkt durch den beauftragten Elektroinstallateur bearbeitet werden. In den häufigsten Fällen wird er als Vertreter des Eigentümers auch die administrativen Arbeiten direkt mit dem Netzbetreiber erledigen.
Alle anderen Installationen und die periodischen Sicherheitsüberprüfungen müssen hingegen durch unabhängige Kontrollstellen vollzogen und mittels Sicherheitsnachweis bestätigt werden. Unabhängige Kontrollorgane müssen zu ihrer Berechtigung über eine entsprechende Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates verfügen.
Auf der Internet-Seite des Eidg. Starkstrominspektorates ESTI findet man unter der Rubrik "Inspektionen" ein Verzeichnis aller vom ESTI erteilten Installations- und Kontrollbewilligungen.
Was müssen die Mitglieder der Elektra Bucheggberg tun ?
Sie müssen nichts tun, denn sie haben die hoheitlichen Aufgaben des Netzbetreibers an die Elektra Bucheggberg delegiert.
Was müssen die Hauseigentümer tun ?
Sie haben dem Werk auf Verlangen die Sicherheit ihrer Elektro-Installationen nachzuweisen.
Bei Periodischen Kontrollen erhalten sie vom Werk eine entsprechende Aufforderung.
Abnahmekontrollen haben unmittelbar mit der Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Wenn es sich um eine reine Wohnliegenschaft handelt, so wird sich der beauftragte Elektro-Installateur der Sachen annehmen. In allen anderen Fällen muss ein unabhängiges Kontrollorgan damit beauftragt werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Hauseigentümers.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig, rufen Sie uns an: Tel. 032 677 16 96